- B, BE
- AM, A1, A2, A,
- L, T
- Führerschein mit 17 (B17)
- Berufskraftfahrer-Weiterbildung (Schlüsselzahl 95)
PKW-Klassen
B
Mit diesem Führerschein darfst du Kraftfahrzeuge mit einer Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen steuern. Sofern das Auto genug Sitzplätze hat, darfst du bis zu acht Personen mitnehmen. Wenn der Stauraum im Auto knapp werden sollte, kannst du auch einen Anhänger mit bis zu 750 kg ziehen.
BE
Noch mehr Anhänger ermöglicht die Führerscheinklasse BE. Mit ihr kannst du zusätzlich zu einem Zugfahrzeug der Klasse B einen Anhänger ziehen, der ebenfalls bis zu 3,5 Tonnen wiegen darf. Klassisches Beispiel: ein großer Wohnwagen.
Mindestalter: 18 Jahre
Theoretische Ausbildung
- Keine spezielle Theorie nötig
Praktische Ausbildung:
- Grundausbildung mit persönlich abgestimmter Menge an Stunden
- 3 x 45 Minuten Landstraße
- 1 x 45 Minuten auf der Autobahn
- 1 x 45 Minuten bei Nacht oder Dämmerung
B17 / Führerschein mit 17
Bereits sechs Monate vor dem 17. Geburtstag kannst du dich für das begleitete Fahren ab 17 anmelden und deine Ausbildung beginnen. Die Begleitperson(en) zu deiner Ausbildung musst du schon vorab bekannt geben.
Für Begleitpersonen gelten drei strenge Voraussetzungen:
- Mindestalter 30 Jahremindestens
- fünf Jahre Führerscheinbesitz
- maximal ein Punkt in Flensburg
Im Zuge der Ausbildung kannst du die theoretische Prüfung frühestens drei Monate vor deinem 17. Geburtstag ablegen. Die Praxisprüfung ist dann einen Monat vor deinem Geburtstag möglich. Danach darfst du bis zu deinem 18. Geburtstag ausschließlich mit Begleitung fahren. Wenn du alleine erwischt werden solltest, hat das empfindliche Strafen zur Folge.
Motorrad-Klassen
AM
Beginnen wir mit der kleinsten aller Führerscheinklassen überhaupt. Die Klasse AM beinhaltet leichte Zweiräder mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und einer maximalen Nutzleistung von 4 kW. Der Hubraum ist auf 50 cm3 begrenzt. Es handelt sich also um die klassischen Mofas oder Mopeds. Bis Januar 2013 gab es eine eigene Klasse S für Leichtkraftfahrzeuge, vielerorts auch als Mopedautos bekannt. Diese haben die Gesetzgeber in die damalige Klasse M, also die heutige Klasse AM integriert.
Mindestalter:
- 15 Jahre für Mofa-Prüfbescheinigung (maximal 25 km/h) – NUR in Mecklenburg-Vorpommern
- 16 Jahre für Klasse AM
Theoretische Ausbildung
- Mindestens 12 Doppelstunden bei Klasse AM
- 2 Doppelstunden Zusatzstoff bei Klasse AM
Praktische Ausbildung:
- Grundausbildung mit persönlich abgestimmter Menge an Stunden
A1
Mit der Klasse A1 steigst du in die richtige Freiheit auf zwei Rädern ein. Motorräder bis 125 cm3 darfst du mit dieser Klasse steuern. Bei der Motorleistung sind höchstens 11 kW erlaubt. Dreirädrige Trikes dürfen maximal 15 kW leisten.
Mindestalter: 16 Jahre
Theoretische Ausbildung
- Mindestens 12 Doppelstunden (6 bei Erweiterung)
- 4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praktische Ausbildung:
- Grundausbildung mit persönlich abgestimmter Menge an Stunden
- 5 x 45 Minuten Landstraße
- 4 x 45 Minuten auf der Autobahn
- 3 x 45 Minuten bei Nacht bzw. Dämmerung
A2
Noch mehr Leistung unter dem Sattel bringt dir die Klasse A2. Bis zu 35 kW Leistung sind nun möglich und erlaubt. Bei der praktischen Ausbildung ergibt sich beim Umstieg von der Klasse A1 eine Besonderheit. Solltest du den Führerschein A1 bereits länger als zwei Jahre lang besitzen, kannst du ohne spezielle Ausbildung zur praktischen Prüfung antreten. Der Fahrlehrer muss davor jedoch sein Okay geben.
Mindestalter: 18 Jahre
Theoretische Ausbildung
- wie bei Klasse A1
- bei Umstieg von A1 nach mindesten 2 Jahren Vorbesitz von A1 keine Theorie nötig
Praktische Ausbildung mit Vorbesitz von A1 (weniger als 2 Jahre):
- Grundausbildung mit persönlich abgestimmter Menge an Stunden
Praktische Ausbildung ohne Vorbesitz von A1:
- Grundausbildung mit persönlich abgestimmter Menge an Stunden
- 5 x 45 Minuten Landstraße
- 4 x 45 Minuten auf der Autobahn
- 3 x 45 Minuten bei Nacht bzw. Dämmerung
A
Völlige Freiheit auf zwei und drei Räder verspricht die Klasse A. Sie beinhaltet alle Zwei- und Dreiräder. Solltest du bereits zwei Jahre lang im Besitz der Klasse A2 sein, entfällt die praktische Ausbildung. Dennoch muss auch hier der Fahrlehrer vorher zustimmen.
Mindestalter:
- 24 Jahre
- 20 Jahre, wenn Klasse A2 bereits mindestens 2 Jahre lang vorhanden ist
- 21 Jahre für Kraftfahrzeuge mit mehr als drei Rädern und mehr als 15 kW Leistung
Theoretische Ausbildung
- wie bei Klasse A1
- bei Umstieg von A2 nach mindestens 2 Jahren Vorbesitz von A2 keine Theorie nötig
Praktische Ausbildung mit Vorbesitz von A2 (weniger als 2Jahre):
- Grundausbildung mit persönlich abgestimmter Menge an Stunden
Praktische Ausbildung ohne Vorbesitz von A2:
- Grundausbildung mit persönlich abgestimmter Menge an Stunden
- 5 x 45 Minuten Landstraße
- 4 x 45 Minuten auf der Autobahn
- 3 x 45 Minuten bei Nacht bzw. Dämmerung
Traktor-Klassen
L
In die Klasse L fallen Zugmaschinen für Land- und Forstwirtschaft bis zu einer Geschwindigkeit von 40 km/h. Sobald ein Anhänger dazukommt, sind nur mehr 25 km/h erlaubt. Zusätzlich gilt diese Klasse auch für selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h. Übrigens, wenn du bereits einen B-Führerschein besitzt, benötigst du keinen eigenen Schein für die Klasse L.
Mindestalter:
- 16 Jahre
Theoretische Ausbildung
- 12 Einheiten (je 90 Minuten) Grundstoff
- 2 Einheiten Zusatzstoff
Praktische Ausbildung:
- keine Praxisausbildung
T
Im Zuge der Klasse T steigt die Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h. Ausnahme: bis zum 18. Lebensjahr sind ebenfalls nur 40 km/h erlaubt.
Mindestalter:
- 16 Jahre
Theoretische Ausbildung
- 12 Einheiten Grundstoff, 6 Einheiten, wenn B-Schein bereits vorhanden
- 6 Einheiten Zusatzstoff
Praktische Ausbildung:
- Je nach Fähigkeiten des Fahrschülers